AGB

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Coaching und Seminare, Retreats

Next Level Trainer, Staatsstr. 70, 83059 Kolbermoor, 0176/55770039

 

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal   30    Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

 

                 Beschreibung des Vertragsinhalts

 

                 Insbesondere wird vereinbart:

 

                 1.            

 

                 2.            

 

                 3.            

 

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von  99 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7   Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

 

4.     Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

                 Der Teilnehmer kann per

 

                       Überweisung

 

          Einzug vom Konto mit SEPA Einzugsermächtigung

 

                       Sonstiges (Barzahlung)

 

                 seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

                 Besondere Zahlungsbedingungen:      

4.3   Sämtliche Zahlungen sind      14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Seminarangebot ist freiwillig. Sie tragen die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen inner- und außerhalb des Kurses. Für verursachte Schäden kommen Sie selbst auf und stellen den Veranstalter, die Kursleiter und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftungsansprüchen frei.

Der Veranstalter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Bei erkennbaren gesundheitlichen oder psychischen Problemen, bei denen eine Gefahr für sich selbst oder andere nicht ausgeschlossen werden kann, behält sich der Seminarleiter jederzeit das Recht vor, die Zusammenarbeit nicht fortzusetzen und teilnehmende Personen gegebenenfalls vom Seminar zu verweisen. Die Kurs- und Vollpensionskosten werden in diesem Fall anteilig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Muss ein Gruppenverweis aus diesen Gründen ausgesprochen werden, so erfolgt keine Erstattung der Kurs- und Vollpensionskosten.

Beendet ein Teilnehmer das Seminar vorzeitig aus freien Stücken, so erfolgt keine Rückvergütung der nicht konsumierten Unterrichts- oder Vollpensions-Einheiten.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass unsere Seminare und Trainings kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung sind. Wenn Sie körperlich oder psychisch nicht voll belastbar sind, sich in einem angegriffenen Gesundheitszustand befinden oder unter medikamentöser Behandlung stehen, so bitten wir Sie, uns vor Kursbeginn darüber zu informieren. Wenn Sie in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung sind, so sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Therapeuten oder Arzt und uns klären, ob eine Teilnahme am Seminar sinnvoll erscheint.

Ansteckende Infektionskrankheiten schließen eine Teilnahme an den Seminaren aus.

 

7.     Verschwiegenheitspflicht

        Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

8.     Haftung

8.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.